Erneuter Testbetrieb Sirenen am Montag, den 30.10.2023

Erneuter Testbetrieb Sirenen am Montag, den 30.10.2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Probealarm der Sirenen hat am vergangen Samstag in einigen Ortschaften unserer 4 Mitgliedsgemeinden nicht funktioniert.

Grund dafür ist die derzeitge Umrüstung der E-Sirenen auf Digitalfunk.

Nach Absprache mit der ILS Schweinfurt und der Umrüstfirma wird am kommenden Montag, 30.10.2023 nochmals ein Testbetrieb jeder einzelnen Sirene durchgeführt.

Diese Tests werden ab 09:00 Uhr morgens bis in den Nachmittag hinein stattfinden (Ortschaft für Ortschaft). Genaue Uhrzeiten für die jeweiligen Ortschaften können jedoch nicht genannt werden.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

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Übung 28.07.2023

Übung 28.07.2023

Am Freitag, den 28.07.2023 fand bei uns im Feuerwehrhaus eine besondere Übung statt: Wir wurden von Martin Kaspar von der Freiwilligen Feuerwehr Ebern über einen Spannungsprüfer für Wasser informiert. Er stellte uns das Gerät genau vor und führte uns auch die Funktionen vor. Es wird dann eingesetzt, wenn man überprüfen möchte, ob z. B. in einem vollgelaufenen Keller das Wasser unter Strom steht. Für uns, die aktive Wehr, sowie auch die zahlreich anwesende Jugendfeuerwehr, war der Abend sehr informativ. Im Anschluss gab es für alle bei einem gemütlichen Zusammensein noch Pizza. Vielen Dank nochmal an Martin für die Unterweisung!

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Digitale Alarmierung

Digitale Alarmierung

Auch bei der Freiwilligen Feuerwehr Neubrunn hat die digitale Alarmierung Einzug gehalten. Die digitalen Meldeempfänger wurden heute angeliefert. Jetzt müssen die „Piepser“ noch programmiert werden und anschließend an die Kameraden und Kameradinnen verteilt werden.

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Unwetter

Unwetter

 

 

unwetter-in-heilbronn-b2aa3290-92f4-4afd-acfa-67cfb982a7bcAllgemeine Hinweise

Überraschend auftretende Unwetter wie Eisregen oder Wärmegewitter treten oft so plötzlich auf, dass eine Vorbereitung gegen ihre Auswirkungen kaum möglich ist.

Aber bei schweren Gewittern, Sturmböen oder auch Wirbelstürmen, bleibt durch die Unwetterwarnungen in den Medien vielfach genug Zeit, die Gefahren zu reduzieren und Schäden zu vermeiden oder zu mindern.

 

 

 

Dabei ist es wichtig, dass Sie die Möglichkeit nutzen, die Wetterberichte zu verfolgen und ggf. Unwetterwarnungen zu befolgen.

Generell sollten Sie bei Unwettern griffbereit haben:

  • Ein netzunabhängiges UKW-Radio mit ausreichenden Batterien
  • netzunabhängige Lichtquellen wie Taschenlampen und Kerzen
  • Notgepäck und Dokumentensicherung für den Fall, dass Sie ihre Wohnung verlassen müssen.

Extratipp:
In der Dokumentensicherung sollte eine Dokumentation Ihres Eigentums in Form von Fotos o.ä. enthalten sein.
Wird ihr Haus oder Fahrzeug bei einem Unwetter beschädigt, kann dies für den Nachweis bei der Versicherung hilfreich sein.

Schon bei starken Regenschauern sollten Sie ein paar einfache Regeln beachten:

  • Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, damit keine Regenböen Wasser in den Wohnbereich drücken können, bedenken Sie evtl. vorhandene Dachluken.
  • Achten Sie darauf, dass in Ihrer Wohnung kein Durchzug entstehen kann, der bei plötzlich zuschlagenden Türen oder Fenstern zu Schäden führt.
  • Bedenken Sie, dass starker Wind das Regenwasser schräg durch Öffnungen eindringen lassen kann und hierdurch eventuell elektrische Geräte oder Anschlüsse gefährdet werden könnten.
  • Bei sehr starken Niederschlägen könnte Wasser in die tiefer gelegenen Räume (Keller) eindringen, ggf. sollten Sie elektrische Geräte im Kellerbereich vom Netz nehmen und durch Wasser gefährdete Sachen erhöht lagern. Bei Freisetzung gefährlicher Substanzen, wie z.B. Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr.
  • Bei starken Niederschlägen kann die Kanalisation überfordert werden und das Wasser fließt möglicherweise nur langsam ab, so dass Straßen überflutet sein können. Beachten Sie, dass dadurch Schäden in der Straßendecke oder vom Wasserdruck angehobene Kanaldeckel bedeckt sind und somit zu einer Gefahr werden können.

Ergänzende Hinweise

…zum Verhalten bei Gewitter:

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Die Rettungsgasse

Die Rettungsgasse

Jedem Verkehrsteilnehmer sollte inzwischen klar sein, dass einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat, sofort freie Bahn zu schaffen ist. So besagt es der § 38 der Straßenverkehrsordnung. Einer deutlich geringeren Popularität aber erfreut sich leider der Absatz 2 des § 11. Dieser besagt nämlich, dass, wenn sich der Verkehr auf Autobahnen und “Außerortsstraßen” staut, Fahrzeuge eine freie Gasse für die Durchfahrt von “Polizei- und Hilfsfahrzeugen” zu bilden haben, und zwar:

Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet und offen gehalten werden, bevor die Fahrzeuge dicht hintereinander stehen. Achten Sie also auf ausreichend Abstand zum Vordermann.

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