Jedem Verkehrsteilnehmer sollte inzwischen klar sein, dass einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat, sofort freie Bahn zu schaffen ist. So besagt es der § 38 der Straßenverkehrsordnung. Einer deutlich geringeren Popularität aber erfreut sich leider der Absatz 2 des § 11. Dieser besagt nämlich, dass, wenn sich der Verkehr auf Autobahnen und “Außerortsstraßen” staut, Fahrzeuge eine freie Gasse für die Durchfahrt von “Polizei- und Hilfsfahrzeugen” zu bilden haben, und zwar:

Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet und offen gehalten werden, bevor die Fahrzeuge dicht hintereinander stehen. Achten Sie also auf ausreichend Abstand zum Vordermann.

Die Rettungsgasse funktioniert so:

  1. die Geschwindigkeit verringern langsam an den Fahrbahnrand fahren.
  2. Das Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung ausrichten, damit das Heck nicht in die Rettungsgasse ragt.
  3. ausreichend Abstand zum Vordermann halten, um reagieren zu können.
  4. Zweispurige Straßen: Fahrzeuge auf der linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand.
  5. Dreispurige Autobahnen: Die Rettungsgasse wird zwischen der äußerst linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden.
  6. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt.

Wichtig ist: Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse.

Soweit die Gesetzeslage. Es ist kein zuvorkommendes Verhalten den Rettungskräften im Stau “irgendwie” Platz zu machen, sondern es ist eine Ordnungswidrigkeit es nicht zu tun.
Wie sieht nun aber leider die Realität aus: Fährt der gemeine Rettungswagen auf ein Stauende zu, lassen sich die unterschiedlichsten und zum Teil haarsträubenden Fahrmanöver beobachten. Autofahrer schalten die Warnblinkanlage ein und bleiben wie vom Schlag getroffen an Ort und Stelle stehen, sie versuchen wie wild den linken Fahrstreifen freizumachen und kreuzen dabei die eigentlich freizuhaltende Rettungsgasse, besonders eigennützige Verkehrsteilnehmer freuen sich, dass ihnen Platz gemacht wird und drängeln sich selbst in der Rettungsgasse nach vorne durch.
Und ist das Rettungsfahrzeug erst einmal vorbeigefahren, wird das mühsam gebildete “Rettungsgässchen” sogleich wieder geschlossen. Dem ersten Einsatzfahrzeug werden aber mit Sicherheit noch einige weitere folgen und das Spiel beginnt von neuem. Ein einfaches Beispiel: angenommen auf der Autobahn hat sich ein Verkehrsunfall ereignet, zwei Fahrzeuge sind darin verwickelt, eine Person ist eingeklemmt. Dann werden sich innerhalb von einigen Minuten vermutlich mindestens zwei Rettungswagen, ein Notarzteinsatzfahrzeug, ein Rüstzug der Feuerwehr (bestehend je nach Alarm- und Ausrückeordnung aus drei bis vier Fahrzeugen) und mindestens ein Streifenwagen ihren Weg durch den Stau bahnen müssen. Für jedes dieser Fahrzeuge die Rettungsgasse immer wieder neu zu bilden ist hanebüchen.

Und nochmal zum Abschluss:
Autofahrer sollten deshalb Folgendes beachten, sobald sich der Verkehr verlangsamt und zu stehen droht:

Rettungsgasse bilden und frei halten

Dabei genügend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeug halten. Wenn das erste Einsatzfahrzeug vorbei ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen, sondern weiterhin Platz lassen.

Euch allen eine gute und unfallfreie Fahrt!

 

 

 

 

 

Quellen

gesehen auf http://www.die-rettungsgasse.de/

Video von Youtube – ADAC

https://www.youtube.com/channel/UCJTQxEGVqCFsBuHUyxgaVqQ